Ihr Fachanbieter für Gastronomiepersonal
Unsere Dienstleistungen für Sie
Wir arbeiten auf Basis der Arbeitnehmerüberlassung, welche nach den §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) vom 7. August 1972 –BGBI. I S 1393,welche zwingend erforderlich ist, um Personal gewerblich verleihen zu dürfen.
Für unsere Mitarbeiter führen wir alle gesetzlichen Beiträge (Kranken- kassen, Berufsgenossenschaft, SV- Beiträge, etc.) ab. Nachweise darüber erhalten Sie sehr gern auf Anfrage. Unsere Mitarbeiter werden nach dem IGZ- Entgelttarifvertrag vergütet, welcher bereits schon länger weit über dem flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn liegt. Darüber hinaus entlohnen wir unsere Mitarbeiter übertariflich und je an ihrer Qualkifikation.

Tarifgehalt
Wir halten das, was andere Versprechen!
   -24 Std. Bestellhotline
   -flexibles Personal
   -Küchenpersonal nur mit IHK- Abschluss
   -Diskretion
   -unkomplizierte Personalbestellung
   -alle Mitarbeiter verfügen über Belehrung
     § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz

Unser Ziel ist Ihre Zufriedenheit!
   -Vorortbetreuung unserer Mitarbeiter
   -Dienstkleidung wird von uns gestellt
   -erfahrenes Personal im Servicebereich
   -Loyalität
   -Zuverlässigkeit
Leistungsmann
Unser Leistungsspektrum für Sie:
Arbeitnehmerüberlassung, Personaldienstleistung, On Site Management, Küche, Service, Hotel, Catering, Betriebsgastronomie, Messe, Garderobe, Stewarding, Night-Audit, Veranstaltung, Setup, Hostessen, Housekeeping, Rezeption, Barkeeper

Haben Sie Fragen zu unserem Service, unseren Dienstleistungen? Dann kontaktieren Sie uns, wir informieren Sie gern.